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Natur- Umwelt- und Abfallberatung

4. Pelletheizung

Allgemein: Pellets, bestehend aus gepresster Sägespäne oder Sägemehl, werden in einem Brennraum verbrannt. Die entstehende Wärme kann entweder direkt zur Raumerwärmung genutzt werden oder bei größeren Zentralheizungen für die Warmwassererzeugung.

Mittlerweile  umstritten, da schon so viele Pelletheizungen vorhanden sind, dass es nicht mehr genügend Holzabfälle für die Pellets gibt und Bäume komplett zerschreddert werden müssen um den Bedarf zu decken. Diese Bäume kommen dann häufig aus dem Osten, wo es noch große Wälder gibt. Die Rodung erfolgt allerdings im seltensten Fall nachhaltig und dank der langen Transportwege sind Pelletheizungen dann ganz und garnicht mehr CO2-Neutral.

Wie groß?

Man benötigt genügend Platz für einen Wassertank, der 200-300l fassen sollte. Dann braucht man noch einen Lagerraum für die Pellets, der mehrere Tonnen fassen sollte.

Wie teuer?

  • 25000€ inklusive einer Solaranlage.
  • 20000€, wenn man die Pelletheizung alleine nimmt.

Amortisationsdauer?

Die Amortisationsdauer beträgt 15-20 Jahre.

Betriebskosten?

Als Faustformel kann man 2kg Pellets für 1l Heizöl oder 1m³ Erdgas rechnen. Die Kosten für 1t Holzpellets liegen bei 180€-240€. Somit kann sich jeder selbst die Kosten für sein eigenes Haus ausrechnen.

Lebensdauer?

Die Lebensdauer beträgt 25-30 Jahre.

Fördermöglichkeiten?

„Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:

  • für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000,00 Euro,
  • für Pelletkessel: 2000,00 Euro,
  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500,00 Euro.

Seit dem 1. März 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen:

  • bei Pelletöfen von 5 bis unter 8 kW Nennwärmeleistung pauschal 500,00 Euro,
  • bei Pelletöfen ab 8 bis 27,7 kW Nennwärmeleistung pauschal 1000,00 Euro,
  • bei Pelletöfen ab 27,8 bis 100 kW 36,00 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung,

Ab dem 1. Juli 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500,00 Euro – grundsätzlich allerdings höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.“

Für weitere Informationen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html

Quellenangaben: www.lauwill.ch, www.ntb.ch, www.solarenergische.de, www.niedrigenergieforum.de, www.energiesparhaus.at, www.bafa.de, www.priogo.com